Auto nach Island importieren: Alle Regeln im Überblick

Auto nach Island importieren

Island zieht mit seiner atemberaubenden Natur und den vielfältigen beruflichen Möglichkeiten immer mehr Auswanderer an. Wer den Schritt wagt, stellt sich oft schnell die Frage, wie es mit der Mobilität vor Ort aussieht. Ein eigenes Auto ist auf der Vulkaninsel fast schon unverzichtbar, um flexibel zu bleiben. Doch wie funktioniert die Einfuhr von Fahrzeugen nach Island genau?

Egal, ob Sie nur für wenige Monate bleiben oder eine dauerhafte Auswanderung planen, es gibt klare gesetzliche Regelungen, die Sie beachten müssen. Dieser umfassende Ratgeber zeigt Ihnen Schritt für Schritt, welche Voraussetzungen für den Import gelten, welche Dokumente Sie beim Zoll vorlegen müssen und wie die Registrierung abläuft. So starten Sie perfekt vorbereitet in Ihr neues isländisches Abenteuer.

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine zollfreie, vorübergehende Einfuhr ist für maximal ein Jahr möglich.
  • Das Fahrzeug muss innerhalb eines Monats nach Ankunft offiziell beim Zoll angemeldet werden.
  • Für eine permanente Einfuhr fallen reguläre Zoll- und Einfuhrabgaben an.
  • Fahrzeuge dürfen während der vorübergehenden Nutzung weder verkauft noch verliehen werden.
  • Deutsche Führerscheine und DACH-Kfz-Versicherungen behalten in Island ihre Gültigkeit.

Kann ich mein Auto zollfrei nach Island einführen?

Antwort: Ja, Sie können Ihr Auto zollfrei nach Island einführen, wenn Sie sich maximal ein Jahr im Land aufhalten. Die zollfreie Einfuhr gilt nur für den privaten Gebrauch, und das Fahrzeug muss innerhalb eines Monats nach der Ankunft für die vorübergehende Nutzung angemeldet werden. Bei einem längeren Aufenthalt wird die permanente Einfuhr mit entsprechenden Abgaben fällig.

Die vorübergehende Einfuhr von Fahrzeugen nach Island

Island bietet eine sehr entgegenkommende Regelung für Personen, die sich nur vorübergehend im Land aufhalten. Jeder, der für bis zu ein Jahr in Island leben und arbeiten möchte, profitiert von speziellen Zollvorteilen. Sie können ein außerhalb von Island registriertes Fahrzeug komplett ohne Zoll- oder Einfuhrabgaben in das Land bringen.

Diese Regelung ist besonders für Saisonarbeiter, Studenten oder befristete Fachkräfte äußerst attraktiv und finanziell lohnenswert. Allerdings ist es zwingend erforderlich, dass das Auto innerhalb eines Monats nach der Ankunft offiziell angemeldet wird. Diese Anmeldung erfolgt gezielt für den Zweck der sogenannten vorübergehenden Einfuhr.

Nach Ablauf des Jahres oder beim vorzeitigen Verlassen des Landes muss das Fahrzeug zwingend wieder exportiert werden. Wer diese Fristen ignoriert, riskiert empfindliche Nachzahlungen und rechtliche Konsequenzen.

Voraussetzungen für die zollfreie und temporäre Nutzung

Um von der zollfreien Einfuhr zu profitieren, müssen Sie als Importeur einige strikte Bedingungen erfüllen. Zunächst einmal ist es wichtig, dass Sie Ihren bisherigen Wohnsitz im Ausland haben oder hatten. Das eingeführte Fahrzeug darf ausschließlich für den privaten, persönlichen Gebrauch genutzt werden.

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Eine gewerbliche Nutzung ist unter diesen Bedingungen absolut untersagt und führt zum Verlust der Zollfreiheit. Der isländische Zolldirektor kontrolliert die Einhaltung dieser Vorgaben sehr genau und verlangt entsprechende Nachweise.

Häufig müssen Sie beispielsweise einen befristeten Arbeitsvertrag oder einen zeitlich limitierten Mietvertrag vorlegen. Diese Dokumente dienen als handfester Beweis, dass Ihr Aufenthalt die Dauer von einem Jahr tatsächlich nicht überschreitet.

Diese Befreiung von den Einfuhrabgaben gilt glücklicherweise nicht nur für klassische Pkw. Auch Motorräder, Wohnmobile, Wohnwagen und reguläre Anhänger fallen unter diese vorteilhafte Regelung.

Der Übergang zur permanenten Fahrzeugeinfuhr

Viele Auswanderer verlieben sich in die isländische Natur und beschließen, länger als das ursprünglich geplante Jahr zu bleiben. Sobald dieser Entschluss feststeht, ändern sich die Bedingungen für Ihr importiertes Fahrzeug grundlegend.

Sie erfüllen ab diesem Zeitpunkt nicht mehr die strengen Voraussetzungen für die vorübergehende zollfreie Einfuhr. Das Gesetz verlangt nun von Ihnen, dass Sie sich unverzüglich beim zuständigen Direktor des Zolls an Ihrem Wohnort melden. Dort müssen Sie die Behörden offiziell über Ihre veränderten Aufenthaltspläne in Kenntnis setzen.

Anschließend wird die endgültige Zollabfertigung für das Fahrzeug berechnet und vorschriftsmäßig durchgeführt. Alternativ bleibt Ihnen nur die Option, das Fahrzeug umgehend aus dem Land zu exportieren. Die anfallenden Importkosten richten sich nach verschiedenen Faktoren wie dem Fahrzeugwert und den Emissionen.

Es ist ratsam, diese Kosten im Vorfeld zu kalkulieren, um keine bösen finanziellen Überraschungen zu erleben.

Wichtige Dokumente und die Zollfreigabe im Detail

Der bürokratische Prozess der Zollfreigabe erfordert ein hohes Maß an Genauigkeit und die richtigen Formulare. Um das Auto offiziell einzuführen, müssen Sie das spezielle Formular zur vorübergehenden zollfreien Einfuhr eines Kraftfahrzeugs ausfüllen. Dieses Dokument fragt detaillierte Angaben sowohl zum Fahrzeughalter als auch zum spezifischen Fahrzeug ab.

Mit Ihrer Unterschrift auf diesem Formular gehen Sie auch verbindliche rechtliche Verpflichtungen ein. Sie erklären sich ausdrücklich damit einverstanden, das Auto während der vorübergehenden Nutzung weder zu verkaufen noch zu verleihen.

Dies soll verhindern, dass der isländische Automarkt durch unversteuerte Fahrzeuge aus dem Ausland beeinflusst wird. Auch bezüglich des Treibstoffs gibt es eine klare, aber sehr praktische Regelung für den Import.

Die zollfreie Einfuhr von Kraftstoff beschränkt sich exakt auf die Menge, die sich in den fest eingebauten Treibstofftanks des Autos befindet. Zusätzliche Reservekanister können bei der Einreise daher theoretisch zollpflichtig werden oder zu Diskussionen führen.

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Registrierung und technische Inspektion vor Ort

Für die permanente Einfuhr ist ein weiterer, ganz entscheidender behördlicher Schritt zwingend erforderlich. Bevor der Zoll die endgültige Abfertigung erteilt, benötigt Ihr Auto eine permanente isländische Registriernummer.

Diese speziellen isländischen Kennzeichen erhalten Sie nicht direkt beim Zoll, sondern bei der isländischen Fahrzeuginspektion GmbH. Dort wird das Fahrzeug in der Regel auch einer gründlichen technischen Überprüfung unterzogen. Diese Inspektion stellt sicher, dass das importierte Auto den spezifischen isländischen Sicherheitsstandards und Umweltvorgaben entspricht.

Gerade angesichts der oft rauen Straßenverhältnisse auf der Insel nimmt man diese Prüfungen sehr ernst. Sobald das Auto die Inspektion bestanden hat, werden die neuen Nummernschilder offiziell zugeteilt. Mit dieser Registrierungsnummer können Sie dann den permanenten Zollprozess erfolgreich zum Abschluss bringen.

Denken Sie daran, die alten ausländischen Kennzeichen entsprechend den Vorgaben Ihres Heimatlandes abzumelden und zurückzusenden.

Versicherung, Führerschein und weitere Bestimmungen

Neben der reinen Verzollung und Registrierung spielen auch die Aspekte der Fahrerlaubnis und der Versicherung eine zentrale Rolle. Für Auswanderer aus dem deutschsprachigen Raum gibt es hier erfreulicherweise sehr unkomplizierte Regelungen.

Ein gültiger deutscher, österreichischer oder Schweizer Führerschein behält in Island uneingeschränkt seine rechtliche Gültigkeit. Sie müssen diesen also nicht sofort nach der Einreise mühsam in ein isländisches Dokument umschreiben lassen. Ähnlich komfortabel verhält es sich mit der bestehenden Kraftfahrzeugversicherung aus Ihrem Heimatland.

Eine gültige Kfz-Versicherung aus der DACH-Region wird von den isländischen Behörden während der vorübergehenden Einfuhr problemlos anerkannt. Dennoch sollten Sie vorab mit Ihrer Versicherungsgesellschaft klären, ob der isländische Geltungsbereich zeitliche Einschränkungen hat. Für den permanenten Import wird später in der Regel eine lokale isländische Versicherungspolice unumgänglich.

Diese schützt Sie dann auch optimal vor den spezifischen Gefahren, die das isländische Wetter und die Natur mit sich bringen.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie lange darf ich mein Auto zollfrei in Island fahren?

Sie dürfen Ihr Fahrzeug für maximal ein Jahr zollfrei in Island nutzen. Voraussetzung ist, dass Sie nachweisen können, dass Ihr Aufenthalt diese Zeitspanne nicht überschreitet.

Wann muss ich das Fahrzeug nach der Ankunft anmelden?

Die offizielle Anmeldung beim Zoll für die vorübergehende Einfuhr muss innerhalb eines Monats nach Ankunft in Island erfolgen. Wenn Sie diese Frist verpassen, drohen rechtliche Konsequenzen und mögliche Nachzahlungen.

Was passiert, wenn ich länger als ein Jahr bleibe?

Wenn Ihr Aufenthalt ein Jahr überschreitet, erlischt das Recht auf die temporäre zollfreie Einfuhr sofort. Sie müssen den Zolldirektor informieren und die permanente Einfuhr mit allen anfallenden Abgaben veranlassen.

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Darf ich mein vorübergehend eingeführtes Auto in Island verkaufen?

Nein, es ist strengstens untersagt, ein zollfrei eingeführtes Fahrzeug in Island zu verkaufen oder auch nur zu verleihen. Mit der Unterzeichnung des Einfuhrformulars verpflichten Sie sich rechtlich zur Einhaltung dieser Vorgabe.

Gelten die Einfuhrregeln auch für Wohnmobile und Motorräder?

Ja, die Bestimmungen für die temporäre und permanente Einfuhr gelten ebenso für Motorräder, Wohnmobile, Wohnwagen und Anhänger. Sie können diese Fahrzeugtypen unter denselben Voraussetzungen für ein Jahr zollfrei nutzen.

Welche Dokumente verlangt der Zoll als Nachweis für den befristeten Aufenthalt?

Der isländische Zoll fordert in der Regel einen befristeten Arbeitsvertrag oder einen zeitlich begrenzten Mietvertrag als Nachweis. Diese Dokumente belegen zweifelsfrei, dass Sie nicht planen, dauerhaft im Land zu bleiben.

Ist mein deutscher Führerschein in Island weiterhin gültig?

Ja, Ihr deutscher Führerschein wird in Island vollumfänglich anerkannt und behält seine volle Gültigkeit. Eine sofortige Umschreibung auf ein isländisches Dokument ist bei der Einreise nicht erforderlich.

Wo erhalte ich eine isländische Registriernummer für die permanente Einfuhr?

Die permanente Registriernummer erhalten Sie bei der offiziellen isländischen Fahrzeuginspektion GmbH. Erst mit dieser Zuteilung kann der Zoll die endgültige und permanente Zollabfertigung abschließen.

Wird meine aktuelle Autoversicherung in Island akzeptiert?

Eine gültige Kfz-Versicherung aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz gilt auch während der vorübergehenden Einfuhr in Island. Bei einer permanenten Zulassung sollten Sie jedoch in eine lokale isländische Versicherung wechseln.

Darf ich Treibstoff zollfrei nach Island mitbringen?

Die zollfreie Einfuhr von Kraftstoff ist ausschließlich auf die Menge begrenzt, die sich in den eingebauten Tanks des Fahrzeugs befindet. Für Treibstoff in separaten Reservekanistern können bei der Grenzkontrolle Abgaben anfallen.

Fazit

Die Einfuhr eines Fahrzeugs nach Island ist dank klarer Richtlinien gut zu bewältigen, sofern Sie sich an die geltenden Fristen halten. Besonders die Option der einjährigen zollfreien Nutzung ist für temporäre Aufenthalte äußerst attraktiv. Planen Sie jedoch eine dauerhafte Auswanderung, sollten Sie den Übergang zur permanenten Registrierung frühzeitig anstoßen, um unnötige Kosten zu vermeiden. Sind Sie bereit für Ihr neues Leben auf der Vulkaninsel? Prüfen Sie noch heute Ihre Dokumente und starten Sie bestens vorbereitet in Ihr isländisches Abenteuer!

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